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Ich find ja den Ansatz "Gleiches mit gleichem vergelten" nicht so verkehrt. Ätzt du jemandem die Augen aus, so darf er bei dir selbiges tun, stichst du jemandem in den Bauch, so darf er das gleiche mit dir tun. Bringst du jemanden um, so bist du auch dran. Das schwierige dabei ist allerdings meist, den Vorsatz einer Tat zu beweisen. Unfälle sollten natürlich anders gehandhabt werden, aber leider geht in unserem tollen Rechtsstaat viel zuviel als Unfall oder Affekthandlung durch und diese Wichser bekommen Bewährung.
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Original von -=)GWC(RaMsEs
von 50k könnte ich in münchen nicht mehr leben.
@God: Ist es besser Hundert Leuten die Augen zu verätzen um einen davon abzuhalten?
Wir werden hier auch bestimmt nicht auf einen gemeinsamen Nenner kommen dafür haben die meisten die das als barbarisch abtun selbst so etwas noch nicht am eigenen Körper erfahren und ich glaube dann kann man einfach hier nicht mitreden.
Niemand da hast du recht. Wie willst du ihn aber zu dieser lebenslangen Entschädigung verdonnern?
Wem ist damit geholfen, wenn der Kerl blind durchs Leben stolpert für den Rest seiner Tage? Wäre es nicht besser, man läßt ihm seine Gesundheit und verdonnert ihn zu einer lebenslangen Entschädigung?
kannst du das auch begründen? ich bezweifle dass du überhaupt weißt worin sich beide unterscheiden (ohne zu googlen). Kleiner Hinweis: man unterscheidet nicht zwischen ihnen.
Alleine die Unterscheidung Totschlag und Mord ist schon maximal bescheuert in meinen Augen.
Dann wirkt es noch strafmildernd je nach dem wie man aufgewachsen ist usw.